Anfrage nach § 9 der Geschäftsordnung der Regionsversammlung zur schriftlichen Beantwortung
Ganztagsbetreuungsanspruch
Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht.1
Der Rechtsanspruch soll im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt werden und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal vier Wochen – auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.2
Fragen:
Fachkräftemangel
1. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Region Hannover zu ergreifen, um den akuten Mangel an Betreuungskräften zu beheben?
2. Inwieweit sind die bisherigen Fachkräfte-Initiativen der Region Hannover ausreichend, um den Mehrbedarf an Betreuungskräften zu decken?
3. Wie plant die Region Hannover, neue Fachkräfte zu gewinnen und auszubilden, insbesondere angesichts des massiven Fachkräftemangels im Bildungsbereich?
4. Welche Anreize sollen geschaffen werden, um ehrenamtliche und nebenberufliche Kräfte für die Ganztagsbetreuung zu gewinnen?
5. Gibt es eine langfristige Strategie zur Sicherstellung der Qualität der Betreuung, wenn qualifizierte Fachkräfte nicht in der erforderlichen Zahl zur Verfügung stehen?
Investitionskosten
6. Welche konkreten Investitionspläne bestehen, um den räumlichen und infrastrukturellen Ausbau der Schulen zu finanzieren?
7. Inwieweit sind die zur Verfügung stehenden Finanzmittel von Bund und Land tatsächlich ausreichend, um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen?
8. Wie wird sichergestellt, dass die Finanzierungslücken, die durch unzureichende Bundesmittel entstehen, auf kommunaler Ebene geschlossen werden?
9. Welche zusätzlichen Ressourcen müssen die Kommunen bereitstellen, und wie sollen diese finanziert werden?
10. Inwieweit wurden die Ergebnisse der aktuellen Kostenstruktur bei der Planung neuer Ganztagsbetreuungsplätze berücksichtigt, insbesondere die hohe Förderung von Hortplätzen im Gegensatz zu schulischen Ganztagsangeboten?
Umsetzbarkeit
11. Wie realistisch ist es, die vollständige Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bis zum 01.08.2026 im geplanten Umfang zu erreichen?
12. Welche alternativen Pläne bestehen, falls die Umsetzungspläne bis zum Stichtag nicht vollständig realisiert werden können?
13. Wie sollen die kommunalen Träger in der kurzen Zeit auf die neuen Anforderungen vorbereitet und unterstützt werden?
14. Welche Risiken bestehen, dass die infrastrukturtechnischen und personellen Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt werden, und wie sollen diese minimiert werden?
15. Welche kommunikativen und organisatorischen Maßnahmen werden getroffen, um eine koordinierte Umsetzung zwischen Region, Kommunen und Schulen sicherzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
Rocco Kever
Regionsabgeordneter
Rene Kühn
Regionsabgeordneter