Im August 2024 äußerte Regionspräsident Steffen Krach auf seinem X-Account (ehemals Twitter), der ehemalige Verfassungsschutzpräsident und jetzigem Vorsitzenden der Partei „Werteunion“ Hans-Georg Maaßen sei in der Region Hannover nicht willkommen. Deshalb nahm ich den Vorgang zum Anlass für eine Anfrage an den Regionspräsidenten, wie diese Äußerung mit dem Neutralitätsgebot seines Amtes zu vereinbaren sei. Krachs Antwort ist aufschlussreich und erhellt sein Selbstverständnis und sein Verständnis von Meinungsfreiheit.
Zunächst stellte Krach fest, er habe sich nicht als Regionspräsident, sondern als Privatperson geäußert (auch wenn zahlreiche seiner X-Beiträge vom offiziellen Account der Region Hannover geteilt wurden). Auf die Frage, welche Menschen seiner Meinung nach in der Region Hannover nicht willkommen seien, nannte Krach „all die Menschen (…), die andere Menschen diskriminieren, vom Verfassungsschutz beobachtet und als rechtsextrem eingestuft werden“. Selbstverständlich kommt Krach nicht auf die Idee, seine Äußerung über Maaßen könne als Diskriminierung desselben ausgelegt werden. Ebenso typisch ist die Tatsache, dass im Zusammenhang mit dem (bekanntermaßen von den Altparteien gesteuerten) Verfassungsschutz ausschließlich von der Einstufung als „rechtsextrem“ die Rede ist – nicht etwa von Linksextremisten oder Islamisten. Linksextremisten und Islamisten wären Krach demnach in der Region Hannover willkommen – selbst wenn sie vom Verfassungsschutz beobachtet werden und ja, selbst dann, wenn sie andere Menschen diskriminierten – bezieht sich Krach doch ausdrücklich auf alle drei Kriterien („und“ statt „oder“). Dies würde nun in Bezug auf Maaßen die Pflicht zur Beweisführung nach sich ziehen: Wen hat Hans-Georg Maaßen wann und auf welche Weise diskriminiert? – Die Mühe macht sich der Regionspräsident aber selbstverständlich nicht, sondern ruht sich auf seinen Floskeln aus.
Bei der Beantwortung der Frage, wie vielfältig eine Region sein könne, „deren Präsident entscheidet, wer willkommen ist und wer nicht“, verhedderte sich Krach ein wenig: „Das hängt davon ab“, schreibt er, „ob es ein demokratischer Präsident oder eine demokratische Präsidentin ist, dann ist Vielfalt in all ihren Facetten geschützt.“ Ob er nun unter einem „demokratischen“ Präsidenten einen demokratisch gewählten Präsidenten versteht oder aber einen Präsidenten, der überzeugter Demokrat ist, oder beides, lässt er offen. Jedenfalls: Amtiert ein solcher Präsident, sei auch „Vielfalt in all ihren Facetten geschützt“. Wie er zu dieser Überzeugung kommt, bleibt Krachs Geheimnis. Wahrscheinlich steckt hinter dieser scheinbaren Kausalität eine einfache Begriffsverwirrung – denn „Demokratie“, „Vielfalt“ und „Werte“ sind im Funktionärsjargon unserer Gegenwart längst austauschbar geworden. Als „demokratisch“ gilt Leuten wie Krach nur, was ihrem Verständnis von „Werten“ entspricht, als Meinung nur die Phrasen, die sie und ihresgleichen am laufenden Band produzieren.
Wir danken Herrn Krach für den neuerlichen Anschauungsunterricht, den er uns mit seiner Antwort erteilt hat.